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1. Tag der Erkrankung
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krank

schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift

       

krank

schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift      

krank

mündliche, fernmündliche oder elektronische Entschuldigung

Nachreichfrist

schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift  

krank

mündliche, fernmündliche oder elektronische Entschuldigung

 Nachreichfrist
schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift
  • Die schriftliche Entschuldigung versteht sich als Brief in Papierform mit Unterschrift. Sie ist unerlässlich. Eine Mail/ein Mailscan reichen nicht aus. Die schriftliche Entschuldigung kann auch schon früher als am 4. Tag eingereicht werden.
  • Volljährige Schüler*innen müssen sich selbst entschuldigen.
  • Bei längerer Erkrankung ist eine Zwischenmeldung notwendig.
  • Bei Verhinderung länger als 10 Tage kann die Klassenlehrkraft/der Tutor/die Tutorin ein ärztliches Zeugnis verlangen.
  • Bei häufigen Erkrankungen kann die Schulleitung eine ärztliches Zeugnis verlangen.
     

Antrag auf Beurlaubung
Ein schriftlicher Antrag der Eltern (Brief mit Unterschrift) kann in begründeten Ausnahmefällen eingereicht werden:

  • kirchliche Veranstaltungen
  • Gedenktage von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
  • Heilkuren
  • Wettbewerbe, Lehrgänge
  • Schüleraustausch
  • Ehrenamt, SMV
  • wichtige persönliche Gründe (Familie)                     

Beurlaubungen vor oder nach Schulferien sind nicht vorgesehen.
 
Wer entscheidet? 
bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen: Klassenlehrkraft. Ab 3 Unterrichtstagen: Schulleiter/in

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