- Die fernmündliche Entschuldigung der Eltern per Mail und per Telefon kann die schriftliche Entschuldigung ersetzen und muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung vorliegen.
- Sollte die fernmündliche Entschuldigung unglaubhaft sein, kann eine (hand-)schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes verlangt werden, welche unverzüglich nachgereicht werden muss.
- Das Entschuldigungssystem der Kursstufe per Formular bleibt weiterhin bestehen.
- Volljährige Schüler*innen müssen sich selbst entschuldigen.
- Bei längerer Erkrankung ist eine Zwischenmeldung notwendig.
- Bei Verhinderung länger als 10 Tage kann die Klassenlehrkraft/der Tutor/die Tutorin ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- Bei häufigen Erkrankungen kann die Schulleitung eine ärztliches Zeugnis verlangen.
Antrag auf Beurlaubung
Ein schriftlicher Antrag der Eltern (Brief mit Unterschrift) kann in begründeten Ausnahmefällen eingereicht werden:
- kirchliche Veranstaltungen
- Gedenktage von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- Heilkuren
- Wettbewerbe, Lehrgänge
- Schüleraustausch
- Ehrenamt, SMV
- wichtige persönliche Gründe (Familie)
Beurlaubungen vor oder nach Schulferien sind nicht vorgesehen.
Wer entscheidet?
bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen: Klassenlehrkraft. Ab 3 Unterrichtstagen: Schulleiter/in