1. Tag der Erkrankung |
2. Tag | 3. Tag | 4. Tag | 5. Tag |
krank schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift |
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krank |
schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift | |||
krank mündliche, fernmündliche oder elektronische Entschuldigung |
Nachreichfrist |
schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift | ||
krank |
mündliche, fernmündliche oder elektronische Entschuldigung |
Nachreichfrist |
schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift |
- Die schriftliche Entschuldigung versteht sich als Brief in Papierform mit Unterschrift. Sie ist unerlässlich. Eine Mail/ein Mailscan reichen nicht aus. Die schriftliche Entschuldigung kann auch schon früher als am 4. Tag eingereicht werden.
- Volljährige Schüler*innen müssen sich selbst entschuldigen.
- Bei längerer Erkrankung ist eine Zwischenmeldung notwendig.
- Bei Verhinderung länger als 10 Tage kann die Klassenlehrkraft/der Tutor/die Tutorin ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- Bei häufigen Erkrankungen kann die Schulleitung eine ärztliches Zeugnis verlangen.
Antrag auf Beurlaubung
Ein schriftlicher Antrag der Eltern (Brief mit Unterschrift) kann in begründeten Ausnahmefällen eingereicht werden:
- kirchliche Veranstaltungen
- Gedenktage von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- Heilkuren
- Wettbewerbe, Lehrgänge
- Schüleraustausch
- Ehrenamt, SMV
- wichtige persönliche Gründe (Familie)
Beurlaubungen vor oder nach Schulferien sind nicht vorgesehen.
Wer entscheidet?
bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen: Klassenlehrkraft. Ab 3 Unterrichtstagen: Schulleiter/in