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  • Aus der Präambel des Schulkonzepts des MSG

    "Das Mönchsee-Gymnasium versteht sich als Schulgemeinschaft aus Eltern, Lehrerinnen/ Lehrern, Schülerinnen/ Schülern, die sich gemeinsam verpflichtet fühlt, ihren Schülerinnen und Schülern Lebenschancen zu eröffnen und eine positive Lebensgestaltung auch nach der Schulzeit zu ermöglichen."

     

    Im Baden-Württembergischen Schulgesetz heißt es:

    "Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft" (§55 (1)).

    Am Mönchsee-Gymnasium versuchen wir diese Erziehungsgemeinschaft lebendig zu gestalten.

    Möglichkeiten des Engagements:

    • Elternvertretung
    • Mitarbeit in Arbeitsgruppen
    • MAKS
    • Unterstützen von Aktionen (Musikmarathon, etc.)
    • Es sind kaum Grenzen gesetzt …
    • Interessant: Eine Untersuchung ergab, dass die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Erkrankung bei Kindern deren Eltern sich nicht für die schulische Lebenswelt und –belange ihrer Kinder interessieren fast doppelt so hoch ist, wie bei Kindern deren Eltern sich interessiert zeigen.

     

    Die Elternvertretung:

    Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse beim Klassenpflegschaftsabend ihre zwei Elternvertreter/innen. Diese nehmen offiziell die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr und halten engen Kontakt zur Klassenlehrkraft. Beide haben Sitz und Stimme im Elternbeirat der Schule.

     

    Die Klassenpflegschaft:

    Die Eltern und Lehrkräfte einer Klasse bilden die sog. Klassenpflegschaft. Deren Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz und in der Elternbeiratsverordnung festgelegt. Das reicht von der Einladung für und die Durchführung von den Klassenpflegschaftsabenden über diverse Stellvertretungsregelungen bis hin zu außerordentlichen Klassenpflegschaftsabenden. Dem Schulgesetz (§56) zufolge dienen Pflegschaftsabende insbesondere der Unterrichtung und Aussprache über / zum:

    • Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme);
    • Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften);
    • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung;
    • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und Prüfungsordnung;
    • Veranstaltungen von Abschlussklassen;
    • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel;
    • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u.ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz / Schulkonferenz, sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse;
    • Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse, Durchführung der Schülerbeförderung;
    • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz der Schulkonferenz, des
    • Elternbeirats und der SMV.

    Außerdem sollen die Lehrkräfte möglichst für Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen. Die Elternvertreter/innen sollten die Eltern über das aktuelle Schulgeschehen informieren. Die Eltern der Klassenpflegschaft können vor allem in den jüngeren Klassen viel für das Klima zwischen Schüler/innen und Lehrkräften und zwischen den Schüler/innen tun. Sie vermitteln z.B. bei Konflikten, die die ganze Klasse oder Gruppen betreffen. Unter dem Motto "wir werden eine klasse Klasse" gibt es zahlreiche mögliche Aktivitäten, z.B. Klassenwanderungen oder gar Wochenendausflüge mit Eltern und Geschwistern, Lehrerkräften und Klassenpaten; Klassendisco, Grillfeste u.ä.; Besuche in Museen, Theatern, Betrieben oder Ausstellungen; Elternstammtische und so weiter. Solche Aktivitäten sind vor allem in der Unterstufe und in neu zusammen gestellten Klassen wichtig.

     

    Der Elternbeirat:

    Auch für die Arbeit des Elternbeirats gibt es Regeln, die im Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung festgehalten sind. Im Elternbeirat kümmern sich die gewählten Elternvertreter/innen um klassenübergreifende Belange der Schule. Hier werden die Eltern mindestens einmal pro Halbjahr auch von der Schulleitung ausführlich über die wichtigsten Vorgänge und Pläne an der Schule informiert. Der Elternbeiratsvorsitz hält dauernd Kontakt mit der Schulleitung. Der Elternbeirat ergreift auch eigene Initiativen zu Themen die ihm wichtig erscheinen. Das kann direkte Belange der Schule aber auch allgemeine politische Themen betreffen (in der Vergangenheit waren das zum Beispiel das Thema Gesundheitsvorsorge und Drogenprävention, Schullandheim-Planungen, Informationsveranstaltungen zur Kultuspolitik z.T. im Zusammenwirken mit dem Gesamtelternbeirat).

     

    Der Gesamtelternbeirat:

    Da viele Anliegen und Probleme an den verschiedenen Schulen ähnlich sind, hält der Elternbeirat auch Kontakte zu den Elternbeiräten anderer Schulen. So treffen sich die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen in Heilbronn regelmäßig zu Gesprächen, bei denen Erfahrungen ausgetauscht und auch Initiativen im Rahmen des Heilbronner Gesamtelternbeirats besprochen werden. Mindestens zweimal im Jahr tagt der Gesamtelternbeirat. Im Gesamtelternbeirat gibt es einen Arbeitskreis Gymnasien, der sich auch um den Austausch mit den Gymnasien im Landkreis bemüht.

  • Vorstand

    Beate Distelbarth
    Vorsitzende
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    Klaus Kastler
    Stellvertreter
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